Was ist zu tun?

Testez ici comment vous vous sentez au travail
teaser de que faire (German)

Sie stehen unter Stress, werden gemobbt oder sind ständig erschöpft? Ein Konflikt mit einem Kollegen? Ihre Arbeit wirkt sich negativ auf Ihr Privatleben aus? Sie denken an Selbstmord? Behalten Sie Ihr Problem nicht für sich! Es gibt Personen, die Ihnen helfen können - innerhalb und außerhalb Ihres Unternehmens. Aber vor allem: Sprechen Sie darüber! Der Hauptakteur sind Sie.

An wen können Sie sich wenden?

Sobald Sie in eine Konfliktsituation geraten, sprechen Sie mit der oder den betreffenden Person(en) darüber.

Schildern Sie Ihr Problem und was Sie empfinden, bleiben Sie dabei ruhig und reagieren Sie mit Respekt gegenüber den Personen und deren Rolle. Seien Sie unmissverständlich.

Über das Problem zu sprechen, kann es bereits lösen:

  • Der Verursacher des Problems ist sich oftmals nicht der Wirkung seines Verhaltens bewusst
  • Vielleicht liegt das Problem auch an den Arbeitsbedingungen im Allgemeinen

 Lässt sich das Problem auf diese Weise nicht aus der Welt schaffen, sprechen Sie mit Ihrem Umfeld darüber. So kann beispielsweise Ihr Vorgesetzter Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern oder unerwünschte Verhaltensweisen abzustellen. Falls Sie mit der vorgesetzten Person selbst Schwierigkeiten haben oder sie die Problemsituation nicht beenden kann/will, stehen Ihnen andere Personen zur Verfügung:

Innerhalb Ihrer Organisation

Die Vertrauensperson

Die Vertrauensperson wird von Ihrer Organisation ernannt. Sie übt diese Funktion neben ihrer regulären Tätigkeit aus. Das Vorhandensein einer Vertrauensperson innerhalb eines Unternehmens ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Da sie in der Regel dem Unternehmen angehört, ist sie mit den internen Angelegenheiten bestens vertraut. Die Vertrauensperson ist die „erste Anlaufstelle“ im Falle zwischenmenschlicher Probleme am Arbeitsplatz (Konflikte, Mobbing...).

Die Vertrauensperson hört Sie streng vertraulich an, sie ist an das Berufsgeheimnis gebunden, berät Sie und sucht gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. Sie kann eine Schlichtung organisieren oder das vom Gesetz vorgesehene informelle Verfahren einleiten.

Der für psychosoziale Aspekte am Arbeitsplatz spezialisierte Gefahrenverhütungsberater

Hierbei handelt es sich um eine (obligatorische) Fachperson, die den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer berät, um psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz vorzubeugen. Sie kann sowohl einem internen als auch externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz angehören.

Dem Gefahrenverhütungsberater können Sie voll vertrauen. Er ist an das Berufsgeheimnis gebunden und berät Sie, wie Sie das Problem am besten lösen können. Er kann auch eine Schlichtung zwischen den Parteien organisieren oder das vom Gesetz vorgesehene formelle Verfahren einleiten.

Der Arbeitsarzt

Der Arbeitsarzt achtet auf die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Er hilft Ihnen und informiert Sie, sollten irgendwelche Bedenken bestehen.

Haben Sie beispielsweise gesundheitliche Probleme, die Ihrer Meinung nach mit Ihrer Arbeit in Zusammenhang stehen, zögern Sie nicht, ihn zu konsultieren. Die Kontaktdaten des Arbeitsarztes stehen in der Arbeitsordnung.

Ihre Gewerkschaft

Manche Probleme können vom Gewerkschaftsvertreter innerhalb des Ausschusses für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGSA) angesprochen werden, der gegebenenfalls organisatorische Maßnahmen ins Auge fasst.

Außerhalb Ihrer Organisation

Sie haben es nicht geschafft, Ihr Problem intern zu lösen? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich an folgende externe Stellen zu wenden:

Arbeitsinspektion

Die Aufgabe der Arbeitsinspektion (offiziell: Generaldirektion Kontrolle des Wohlbefindens am Arbeitsplatz) ist es, Unternehmen hinsichtlich des Wohlbefindens am Arbeitsplatz zu beraten und die Umsetzung der diesbezüglichen Vorschriften zu überwachen. Sie greift nach dem Gefahrenverhütungsberater und außerhalb ein und kann dem Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen auferlegen.

Oder...

Letztendlich können Sie sich auch jederzeit an Ihren Hausarzt, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wenden.

Hier wird Ihnen aktiv geholfen

Die Vertrauensperson

Der Name der Vertrauensperson steht in der Arbeitsordnung. Sie können sich aber auch bei dem Arbeitsarzt, einem Gewerkschaftsvertreter, der Personalabteilung oder dem Sozialdienst Ihres Unternehmens informieren.

Der für psychosoziale Aspekte am Arbeitsplatz spezialisierte Gefahrenverhütungsberater

Für die Kontaktaufnahme wenden Sie sich entweder an den internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz oder an den externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz Ihres Unternehmens. Die Kontaktdaten stehen in der Arbeitsordnung. Sie erhalten sie ebenfalls bei der Vertrauensperson, dem Arbeitsarzt, der Gewerkschaft, der Personalabteilung oder dem Sozialdienst.

Arbeitsinspektion

Die Adressen der für Ihre Region zuständigen Arbeitsinspektion (Regionale Direktion Kontrolle des Wohlbefindens am Arbeitsplatz) finden Sie unter www.beschaeftigung.belgien.be